Burchia und Eccher: Assoziierte Anwaltskanzlei
Unsere Beratungstätigkeit deckt das gesamte Spektrum möglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen ab, von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Gestaltung von Einzelverträgen) über die einseitige Beendigung desselben (Abfassung von Beanstandungen wegen der Nichteinhaltung von Vorschriften durch den Arbeitnehmer, Abfassung von Kündigungsschreiben usw.) bis hin zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der zuständigen Einigungsstelle. In dem dynamischen Kontext, welcher das Arbeitsrecht in den letzten Jahren geprägt hat, unterstützt die Anwaltskanzlei Burchia, Eccher & Eheim Unternehmen und Fachleute bei neuen Herausforderungen und Fragen wie dem Datenschutz und Fragen der Arbeitnehmerkontrolle, die sich aus der Einführung von Konzepten wie Smart Working, Automatisierung usw. in Unternehmen ergeben.
Unsere Kanzlei ist in der Lage, sowohl in gerichtlichen als auch außergerichtlichen Verfahren zu beraten und unsere Auftraggeber sowohl in Verfahren zur Vermittlung von Arbeitnehmern in Sozialpläne als auch beim Abschluss von Vereinbarungen mit Gewerkschaften zu vertreten. In diesem Zusammenhang sind wir auch Partner bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen sowie bei allen anderen Fragen des Kollektivvertragsrechts.
Auch bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Outsourcing-Strategien bietet die Kanzlei spezifische und qualifizierte Unterstützung sowohl in der Verhandlungsphase als auch vor Gericht.
Die Rechtsanwaltssozietät Burchia, Eccher & Eheim erbringt Rechtsdienstleistungen für Unternehmen und Arbeitnehmer. Unser Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Rechtsberatung zu bieten.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden, beraten aber auch Unternehmen, wie sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden können, um Kosten und Schäden zu vermeiden.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und können Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts beraten: von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zum Umgang mit Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.