Burchia und Eccher: Assoziierte Anwaltskanzlei
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitsachen im Bereich des Gesundheitsrechts und der Arzthaftung. Die Kanzlei befasst sich insbesondere mit Streitigkeiten betreffend: die zivil- und strafrechtlichen Berufshaftung von Ärzten, die bei öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen angestellt oder freiberuflich tätig sind, sowie von anderen Berufsgruppen (Krankenschwestern und Anästhesisten), die in irgendeiner Funktion in öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen tätig sind; die Haftung öffentlicher und privater Gesundheitseinrichtungen sowie lokaler Behörden in jeglicher Funktion, die an Streitigkeiten im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern im Gesundheitswesen beteiligt und folglich verantwortlich für die sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche von Patienten oder deren Angehörigen/Verwandten sind; die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Interesse des Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers im Gesundheitswesen wurde, oder im Interesse der Angehörigen oder Verwandten.
Unsere Anwälte bieten Patienten und ihren Angehörigen Rechtsbeistand und -verteidigung und kümmern sich um die Bezifferung des Schadens, die Verwaltung des Anspruchs gegenüber der Einrichtung und der Versicherungsgesellschaft. Im Bereich der Arzthaftung bieten wir auch die Verteidigung und Unterstützung von Ärzten in Zivil-, Straf- und Disziplinarverfahren an. Die Beratung unserer Mandanten betrifft die aktuellsten Fragen zu Behandlungsfehlern und zur Arzthaftung im Allgemeinen. Dazu gehören chirurgische Eingriffe oder medizinische Behandlungen, die in einer Weise durchgeführt werden, die nicht mit der medizinischen Technik und Wissenschaft übereinstimmt, oder die verordnet werden, ohne durch die Pathologie gerechtfertigt zu sein. Fehldiagnosen, unzureichende oder unterlassene Krankheitsdiagnosen, die zur Verschreibung unnötiger oder schädlicher Behandlungen oder unnötiger Eingriffe führen, oder unterlassene oder nicht rechtzeitig durchgeführte therapeutische oder chirurgische Eingriffe.
Bei der Ausübung der oben genannten Verteidigungstätigkeit ist die ständige Beratung und aktive Mitarbeit von qualifizierten Gerichtsmedizinern, die im ganzen Land tätig sind, gewährleistet, um das tatsächliche Vorliegen einer Haftung der einzelnen medizinischen Fachkräfte sowie der Gesundheitseinrichtungen, in denen der Krankenhausaufenthalt stattfand und die Operation durchgeführt wurde, zu ermitteln.
Die Kanzlei bietet auch Unterstützung, Beratung und Vertretung in allen Phasen und Ebenen von Disziplinarverfahren gegen Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe.